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Die Geschichte

Der Schriftzug "Raiffeisen", weithin sichtbar an vielen Gebäuden, Fahrzeugen und Produkten in ganz Deutschland angebracht, hat dreifache Bedeutung: Gemeint sind damit eine Person, eine Idee und eine Organisation. Die Person ist der Bürgermeister Friedrich Wilhelm Raiffeisen der 1818 im Westerwald geboren wurde. Er gründete Mitte des 19. Jahrhunderts die ersten ländlichen Genossenschaften.
Seine Idee war die Selbsthilfe von Menschen in einer festen Gemeinschaft, einer Genossenschaft.

Ursprünglich wurde sie von Raiffeisen vor allem für die Landbevölkerung entwickelt und erstmalig 1864 im Heddesdorfer Darlehenskassen-Verein tatkräftig umgesetzt. Heute wirken in Deutschland ländliche Waren-, Dienstleistungs- und Agrargenossenschaften sowie genossenschaftliche Banken im Sinne von Raiffeisen zum Wohle ihrer Mitglieder und Kunden. Zusammen mit ihren Verbänden und Zentralen bilden sie die Raiffeisen-Organisation in Deutschland. Ziel der Genossenschaften ist es, ihre Mitglieder dauerhaft zu fördern sowie deren wirtschaftliche Unabhängigkeit und Existenz zu sichern.
Auf freiwilliger Basis sind sie Personenvereinigungen und Wirtschaftsunternehmen zugleich.

Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung: Das sind die Grundsätze der Genossenschaften. Sie wurden von F. W. Raiffeisen (1818 - 1888) entwickelt. Seine Ideen haben zunächst in Deutschland und später auch weltweit Anhänger gefunden. Heute sind in über 100 Ländern rund 350 Millionen Menschen in Genossenschaften organisiert.

Der genossenschaftliche Gedanke entstand bereits im Altertum. Damals fanden sich einige Erzeuger in Notbündnissen zusammen um gemeinsam eine größere Marktmacht zu bekommen.
Im 19. Jahrhundert wurden die Genossenschaften dann erstmals erwähnt und schließlich um 1946/47 auch in Deutschland eingeführt. Als Gründer des deutschen Genossenschaftswesens gelten Hermann Schultze-Delitzsch, der die Genossenschaften für das handwerkliche Gewerbe einführte und Friedrich Wilhelm Raiffeisen, der die ländlichen Genossenschaften begründete.

  • 1818 am 30. März wird Friedrich Wilhelm Raiffeisen in Hamm (Sieg) geboren (gestorben am 11. März 1888)
  • 1846/47 durch politische Umstrukturierungen und Missernten kommen verstärkt Hungersnöte in ländlichen gebieten auf. Wucherer ruinieren viele Bauern. Raiffeisen gründet den „Brotverein"
  • 1849 Raiffeisen gründet die erste Landwirtschaftliche Genossenschaft den „Flammersfelder Hülfsverein zur Unterstützung unbemittelter Landwirte"
  • 1864 Raiffeisen gründet den Heddersdorfer Darlehensverein
  • 1889 am 1. Mai wird das Genossenschaftsgesetz beschlossen (umfangreiche Überarbeitungen jeweils 1973 und 2006)

Nach dem Vorbild Raiffeisens wurden bis 1950 21.000 ländliche Raiffeisen-Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften gegründet. Im Zuge des wirtschaftlichen Wandels reduzierte sich die Anzahl bis heute auf knapp über 3.000 Agrar- Genossenschaften, die sich als leistungsfähiger Wirtschaftspartner bewiesen haben.

Die Idee der „Hilfe zur Selbsthilfe" breitete sich über die ganze Welt aus. Heute ist die Hälfte der Weltbevölkerung (nach Schätzung der UNO) bei der Grundlage der Ernährung auf Genossenschaften angewiesen.

Der Grundgedanke der Genossenschaften ist ein leistungsfähiger Bezugs- und Absatzpartner. Heute sind fast alle Landwirte, Gärtner und Winzer in einer oder mehreren Genossenschaften Mitglied. Die Genossenschaft verbindet selbständig wirtschaftende Betriebe zu einer bedeutenden Einheit. Nach dem Ursprungsgedanken, dass man gemeinsam mehr erreichen kann als alleine, stieg die Anzahl der Mitglieder bis heute auf über 17,6 Mio.
Auf den stetig wachsenden Märkten unserer Zeit bedeuten diese Genossenschaften günstigere Einkaufs- und Absatzmöglichkeiten auch für kleine Betriebe. Durch den engen Verbund zu den Erzeugern und zur ländlichen Bevölkerung haben diese Genossenschaften die besten Vorraussetzungen um auf den  Märkten weiter zu bestehen, zu wachsen und ihre Mitglieder zu fördern. Bis heute haben die meisten Raiffeisen-Genossenschaften ihr Angebot über die Landwirtschaft hinaus ausgedehnt und betreiben Tankstellen und Haus- und Gartenmärkte, liefern Heizöl und sind ein kompetenter Partner für Baustoffe.
Auch die Zwangsmitgliedschaft in Prüfverbänden hat die konstante Qualität der genossenschaftlichen Arbeit und Erzeugnisse weiter verbessert. Heute sind die Raiffeisen-Genossenschaften in Primär- oder Hauptgenossenschaften organisiert. In Niedersachsen ist dies die AGRAVIS Raiffeisen AG, deren Geschäftsbereich sich im Süden bis zum Sauerland und im Osten bis an die polnische Grenze erstreckt.
Durch die gleich bleibend hohe Qualität, die ständigen Überprüfungen unterliegt, sind die Produkte der deutschen Raiffeisen-Genossenschaften national und international hoch angesehen.

Der Aufbau der Genossenschaft wir durch das Genossenschaftsgesetz (GenG) geregelt und wird durch den Zusatz eG (eingetragene Genossenschaft) an den Namen des Unternehmens ergänzt. Die Organisation ist ähnlich der in einem Verein. Der wesentliche Unterschied besteht in den Zielen. Das Hauptanliegen einer Genossenschaft ist wirtschaftlich, d. h. der Erwerb und die Wirtschaft der Mitglieder soll durch die Genossenschaft gefördert werden. Gleichzeitig spielen ethische und soziale Werte aber eine große Rolle, was die Genossenschaft von einer reinen Kapitalgesellschaft unterscheidet.
Eine Genossenschaft besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die freiwillig eintreten und auch wieder austreten können. Diese können natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften sein, die sich mit einem festgesetzten Betrag Anteile an der Genossenschaft sichern. Davon ausgehend sind die Mitglieder gleichzeitig Geschäftspartner (Abnehmer und Lieferant) und Eigenkapitalgeber der Genossenschaft. Alle Mitglieder bilden die Generalversammlung, aus deren Kreis ein Vorstand und ein Aufsichtsrat gewählt werden.
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern und repräsentiert die Genossenschaft nach außen. Er leitet die Genossenschaft eigenverantwortlich. Mindestens alle drei Monate muss der Vorstand dem Aufsichtsrat Bericht über die laufenden Geschäfte erstatten.
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die von der Generalversammlung gewählt werden. Sein Aufgabengebiet ist die Überwachung des Vorstandes in allen Bereichen. Zusammen mit dem Vorstand entscheidet er über wichtige, die gesamte Genossenschaft betreffende Fragen, wie z. B. die Aufgabe eines Geschäftszweiges.
Die Generalversammlung stellt das höchste Organ der Genossenschaft dar. In ihr sind alle Mitglieder vertreten. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt und jedes Mitglied hat eine Stimme.

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