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Von Finanzhilfen bis Notfallmodus

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Die EU-Kommission hat ihren langerwarteten Düngemittelaktionsplan vorgelegt. Die angekündigten Maßnahmen reichen von dem bereits präsentierten Beihilferahmen bis hin zu möglichen Notfallplänen. Der Grenzausgleichmechanismus für Kohlenstoffemissionen soll nach wie vor nicht weiter angetastet werden.

Die EU-Kommission hat ihren Düngemittelaktionsplan vorgelegt. Die am Dienstag (19.5.) präsentierte Strategie zielt darauf ab, die Landwirte angesichts der zuletzt wieder deutlich gestiegenen Preise zu entlasten. Die Importabhängigkeit der EU soll reduziert werden, um die heimische Nahrungsmittelproduktion zu stärken. Gleichzeitig versucht die Kommission nach eigenen Angaben, die Klima- und Umweltziele einzuhalten. Kommission will an die GAP ran Kurzfristig stellt Brüssel nun ein Finanzhilfepaket für die am stärksten betroffenen Landwirte "noch vor dem Sommer" in Aussicht. Dazu ist ein gezieltes Legislativpaket geplant, das es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, die im Rahmen der aktuellen Strategiepläne der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verfügbaren Hilfen zielgerichteter zu nutzen. Geschaffen werden sollen neue Liquiditätsprogramme sowie flexiblere Vorauszahlungen. Auch "neue oder angepasste" Öko-Regelungen und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Steigerung der Düngemitteleffizienz sollen auf den Weg gebracht werden, ebenso wie Investitionsmaßnahmen zur Förderung einer effizienten Düngemittelanwendung. Zugleich plant die EU-Kommission ein Informationspaket für die Mitgliedstaaten. Die sollen dabei unterstützt werden, GAP-Instrumente für ein besseres Nährstoffmanagement zusammenzustellen. Außerdem sollen Forschungsergebnisse im Bereich biobasierter Düngemittel in die Breite getragen werden. Umfassendere Beratungsnetzwerke sollen zur optimalen Düngemittelanwendung beitragen. Des Weiteren will Brüssel eine neue Partnerschaft für die Wertschöpfungskette von Düngemitteln zwischen Herstellern, Landwirten und den Mitgliedstaaten schaffen. Das soll auch zu mehr Planbarkeit und Stabilität für die beteiligten Akteure führen. Anwendungsbereich der Nitratrichtlinie soll angepasst werden Ferner sollen kurzfristige Maßnahmen für eine erleichterte Verwendung von Gärresten im Anwendungsbereich der Nitratrichtlinie auf den Weg gebracht werden. Im Gespräch mit AGRA Europe stellte EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall jüngst eine Präsentation ihrer Pläne "wenige Wochen vor der Sommerpause" in Aussicht. Besonders tiefgreifend werden diese Änderungen wohl nicht. Nach Auskunft der Kommissarin wird nach der Vorlage kein umfassendes Gesetzgebungsverfahren notwendig sein. Laut Roswall wird es reichen, dass sich der EU-Nitratausschuss - ein Gremium mit Experten der Mitgliedstaaten - mit dem Thema befasst. Notfallpläne in der Schublade Zudem spielt man in Brüssel mit dem Gedanken, das Binnenmarktnotstands- und Resilienzgesetz zu aktivieren. Dieses Regelwerk zielt darauf ab, unter anderem den freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr in außergewöhnlichen Notlagen aufrechtzuerhalten. Der Zweck: Die Versorgung mit krisenrelevanten Gütern soll so gesichert werden. Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, den jüngst vorgelegten Beihilferahmen für landwirtschaftliche Primärproduzenten, die von der Nahostkrise betroffen sind, zu nutzen. Importabhängigkeit reduzieren Eher mittelfristig will die Kommission Maßnahmen ergreifen, um die heimische Düngemittelindustrie zu unterstützen. Ein Ziel: Die Importabhängigkeit reduzieren und gleichzeitig eine stabile Versorgung sichern. Zugleich heißt es vielsagend, dass die Kreislaufwirtschaft gestärkt und klimaschädliche Emissionen reduziert werden sollen. Dazu plant die Kommission, europäische Alternativen auf dem Düngemittelmarkt zu fördern. Dies umfasst den verstärkten Einsatz organischer und biobasierter Düngemittel sowie Alternativen zu herkömmlichen mineralischen Produkten. Algenbiomasse und mikrobielle Lösungen Weitere Wege führen nach Auffassung der Kommission über Algenbiomasse, mikrobiellen Lösungen, Biostimulanzien und die Rückgewinnung von Stickstoff und Phosphor aus Klärschlamm. Die meisten dieser Maßnahmen sind allerdings nicht wirklich neu und technisch oftmals bereits erprobt. Im Hinblick auf die anstehende Überprüfung des Emissionshandelssystems (ETS) sollen Optionen ausgelotet werden, um zusätzliche Flexibilität für die Düngemittelindustrie mit einer Dekarbonisierung der Produktion zu verbinden. Gleiches gilt für die Produktion biobasierter und zirkulärer Düngemittel. Das soll die Versorgung mit bezahlbaren heimischen Düngemitteln in Europa sicherstellen. Bürokratie abbauen Gleichzeitig will die Kommission unnötige Bürokratie und Marktzugangshemmnisse abbauen und neue Maßnahmen vorschlagen, um die Nachfrage nach nachhaltigen, heimischen Düngemitteln zu steigern. In Brüssel zeigt man sich überzeugt, dass dies die Funktionsweise des Binnenmarktes, auch für mineralische Produkte, verbessern wird. Mehr tierische Nebenprodukte Auch eine erneute Evaluierung der gerade novellierten EU-Abfallrahmenrichtlinie soll helfen, die Kreislaufwirtschaft weiter zu optimieren. Laut dem Aktionsplan wird aktuell eine einfachere Entsorgung tierischer Abfälle und ihrer Nebenprodukte geprüft. Die Kommission will zudem dafür sorgen, dass der Düngemittelsektor beim Zugang zu Fördermitteln für grüne Innovationen und Modernisierung nicht hinter anderen Sektoren zurückbleibt. Pläne zur Bevorratung Um die Vorsorge zu verbessern, wird die Kommission die Bevorratung und andere Optionen zur Sicherung wichtiger Dünge- und Betriebsmittel prüfen. Dies kann Mindestbestände und gegebenenfalls gemeinsame Beschaffung oder andere Instrumente umfassen. Damit sollen die Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks erhöht und Preisschwankungen abgemildert werden. CBAM soll bleiben Keine neuen Nachrichten gibt es mit Blick auf den bei vielen Agrarverbänden umstrittenen Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (CBAM). Die Kommission weist darauf hin, dass ausschließlich für Düngemittel bereits eine Ausnahme von den Standardberechnungsregeln eingeführt wurde. Konkret gibt es seit dem Start des CBAM im Januar einen Aufschlag von 1% anstelle von den eigentlich vorgesehenen 10%. In diesem Zusammenhang wird auch auf die im Februar vorgeschlagenen befristeten Zollkontingente ohne Einfuhrzölle für Stickstoffdünger hingewiesen. Enorme Abhängigkeiten bei NPK-Düngern Laut Kommission werden etwa 30% des Stickstoffdüngerbedarfs der EU importiert. Darüber hinaus stützt sich der energieintensive Prozess der Herstellung von Ammoniak aus Luftstickstoff weitgehend auf importiertes Erdgas. Zunehmend für Unruhe sorgt, dass die Ammoniakproduktionskapazität der EU in den letzten Jahren um fast 10% zurückgegangen sein soll. Deutlich größer ist die Abhängigkeit bei Phosphatdünger. Hier liegt der Importbedarf der EU nach Angaben der Brüsseler Behörde bei rund 70%. Die meisten Rohphosphatvorkommen weltweit konzentrieren sich auf wenige Länder außerhalb der EU, insbesondere auf Marokko. Etwas weniger auf Einfuhren angewiesen ist die Europäische Union dagegen bei Kalidüngern. Hier werden rund 40% des Bedarfs aus Drittländern gedeckt. Bedeutende Kalidüngemittelvorkommen im EU-Binnenmarkt gibt es in Deutschland und Spanien. AgE

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