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Umweltministerium soll „Vetorecht“ beim Tierwohlkennzeichen bekommen

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Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner treibt ihre Pläne für ein freiwilliges Tierwohllabel voran und hat einen Gesetzentwurf "zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens" vorgelegt, der nach Ressortabstimmung bald ins Kabinett eingebracht werden soll. Dieser sieht ein weitreichendes Vetorecht für das Bundesumweltministerium bei der konkreten Festlegung von Tierwohlanforderungen des Siegels vor; der Bundesrat soll hingegen kein Mitspracherecht erhalten.

 

Laut § 22 des Gesetzentwurfes wird das Bundeslandwirtschaftsministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates „im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium“ die Einzelheiten zu den Anforderungen an die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Tieren, die mit dem Tierwohlkennzeichen gekennzeichnet werden sollen, zu regeln und dazu Vorschriften zu erlassen. Politischen Beobachtern zufolge soll mit diesem Zugeständnis sowie mit einem Entgegenkommen des Agrarressorts bei der Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes und des Entwurfs für ein Aktionsprogramm Insektenschutz in einem "politischen Tauschgeschäft" die Zustimmung zur freiwilligen staatlichen Tierwohlkennzeichnung gesichert werden.

 

Die Einbeziehung des Umweltministeriums in das Tierwohllabel stößt beim Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, auf scharfe Kritik. "Was in dem Gesetzentwurf für das Tierwohllabel steht, kommt einem Offenbarungseid des Bundeslandwirtschaftsministeriums gleich", monierte der Präsident. Das Agrarressort gebe originäre Kompetenzen an das Bundesumweltministerium ab. Wenn Vorgaben zur Haltung, den Transport und die Schlachtung von Tieren nur noch im Einvernehmen mit dem Umweltministerium festgelegt werden können, das keine Kernkompetenzen in Bereichen wie Tierernährung besitzt, "dann habe ich große Zweifel am Erfolg des Tierwohllabels in der Praxis", warnte Rukwied.

 

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) lehnt den "Kuhhandel" zwischen dem Land- und dem Umweltministerium ebenfalls strikt ab und fordert stattdessen ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Tierhaltung. "Beim letzten Gespräch mit Frau Klöckner hatte ich den Eindruck, dass Sie verstanden hat, dass wir ein Paket brauchen bei der alle verschiedenen Aspekte rund um dieses Thema berücksichtigt werden - von A bis Z", berichtete ISN-Vorsitzender Heinrich Dierkes. Was jetzt über den Kompromissvorschlag zu hören sei, belehre ihn eines Besseren. "Es ist und bleibt für die Praxis unbrauchbares Stückwerk, dass überdies auch noch in jeder politischen Verhandlungsrunde permanent verschlechtert wird", kritisierte Dierkes.

 

Für ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack gehört das Tierwohllabel ganz sicher nicht in den Kompetenzbereich des Umweltministeriums. Sollte dieser Kompromiss so beschlossen werden, seien weitere, nicht praxisgerechte Vorgaben aus dem Berliner Umweltministerium für die deutsche Schweinehaltung zu befürchten. AgE

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner treibt ihre Pläne für ein freiwilliges Tierwohllabel voran und hat einen Gesetzentwurf "zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens" vorgelegt, der nach Ressortabstimmung bald ins Kabinett eingebracht werden soll. Dieser sieht ein weitreichendes Vetorecht für das Bundesumweltministerium bei der konkreten Festlegung von Tierwohlanforderungen des Siegels vor; der Bundesrat soll hingegen kein Mitspracherecht erhalten.

Laut § 22 des Gesetzentwurfes wird das Bundeslandwirtschaftsministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates „im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium“ die Einzelheiten zu den Anforderungen an die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Tieren, die mit dem Tierwohlkennzeichen gekennzeichnet werden sollen, zu regeln und dazu Vorschriften zu erlassen. Politischen Beobachtern zufolge soll mit diesem Zugeständnis sowie mit einem Entgegenkommen des Agrarressorts bei der Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes und des Entwurfs für ein Aktionsprogramm Insektenschutz in einem "politischen Tauschgeschäft" die Zustimmung zur freiwilligen staatlichen Tierwohlkennzeichnung gesichert werden.

Die Einbeziehung des Umweltministeriums in das Tierwohllabel stößt beim Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, auf scharfe Kritik. "Was in dem Gesetzentwurf für das Tierwohllabel steht, kommt einem Offenbarungseid des Bundeslandwirtschaftsministeriums gleich", monierte der Präsident. Das Agrarressort gebe originäre Kompetenzen an das Bundesumweltministerium ab. Wenn Vorgaben zur Haltung, den Transport und die Schlachtung von Tieren nur noch im Einvernehmen mit dem Umweltministerium festgelegt werden können, das keine Kernkompetenzen in Bereichen wie Tierernährung besitzt, "dann habe ich große Zweifel am Erfolg des Tierwohllabels in der Praxis", warnte Rukwied.

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) lehnt den "Kuhhandel" zwischen dem Land- und dem Umweltministerium ebenfalls strikt ab und fordert stattdessen ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Tierhaltung. "Beim letzten Gespräch mit Frau Klöckner hatte ich den Eindruck, dass Sie verstanden hat, dass wir ein Paket brauchen bei der alle verschiedenen Aspekte rund um dieses Thema berücksichtigt werden - von A bis Z", berichtete ISN-Vorsitzender Heinrich Dierkes. Was jetzt über den Kompromissvorschlag zu hören sei, belehre ihn eines Besseren. "Es ist und bleibt für die Praxis unbrauchbares Stückwerk, dass überdies auch noch in jeder politischen Verhandlungsrunde permanent verschlechtert wird", kritisierte Dierkes.

Für ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack gehört das Tierwohllabel ganz sicher nicht in den Kompetenzbereich des Umweltministeriums. Sollte dieser Kompromiss so beschlossen werden, seien weitere, nicht praxisgerechte Vorgaben aus dem Berliner Umweltministerium für die deutsche Schweinehaltung zu befürchten. AgE

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