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Niedersachsen fordert verpflichtendes Tierwohllabel

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Niedersachsen fordert die Einführung eines verpflichtenden Tierwohllabels. Dazu hat das Landeskabinett in Hannover heute eine Bundesratsinitiative beschlossen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, möglichst zeitnah einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Der vom Bund eingeschlagene Weg gehe zwar in die richtige Richtung, aber nicht weit genug, erklärte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Ihr Ziel sei es, mehr Tierwohl in der Fläche zu etablieren, "und zwar verbindlich und so zügig wie möglich."

 

 

 

Im Bundeslandwirtschaftsministerium wurde der Vorstoß zurückhaltend aufgenommen. Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens nannte die Forderung nach der sofortigen Einführung eines verpflichtenden Kennzeichens nicht zielführend. "Wer eine verpflichtende Kennzeichnung fordert, erweist dem Tierwohl einen Bärendienst", entgegnete Aeikens und verwies auf die EU-rechtlichen Hürden, die für ein obligatorisches Label überwunden werden müssten. Die hätten seiner Einschätzung nach zur Folge, "dass es aufgrund der rechtlichen Schwierigkeiten auf unabsehbare Zeit keine Verbesserungen in der Tierhaltung geben wird." Wolle man hingegen schnell weiterkommen, gehe das nur mit einer freiwilligen Lösung.

 

 

 

Die niedersächsische Landesregierung begründet ihren Vorschlag mit der höheren Zahlungsbereitschaft der Verbraucher für Produkte, die verbindlich und einheitlich gekennzeichnet sind. Die vorgeschlagene verbindliche Kennzeichnung soll auch außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels gelten, also beispielsweise in der Gastronomie, in Großküchen oder bei Außer-Haus-Verkäufen. Außerdem möchte Niedersachsen den Wünschen der Verbraucher nach einer Vollkennzeichnung des Fleisch- und Wurstwarensortiments unter Einbeziehung einer Herkunftskennzeichnung nachkommen. Flankierend sieht der Antrag die Einführung eines Finanzierungsmodells vor, um Erzeuger bei den für ein höheres Tierwohl notwendigen baulichen und sonstigen Veränderungen zu unterstützen.

 

 

 

Die Landesregierung räumt ein, dass die Umsetzung eines verpflichtenden Tierwohllabels aufgrund der notwendigen Notifizierung durch die EU-Kommission und die Welthandelsorganisation (WTO) "eine gewisse Zeit“ in Anspruch nehmen werde. Gleichzeitig biete sich jedoch die Chance, "dass andere Länder mitziehen und man langfristig eventuell zu EU-weit einheitlichen Regelungen kommt." AgE

Niedersachsen fordert die Einführung eines verpflichtenden Tierwohllabels. Dazu hat das Landeskabinett in Hannover heute eine Bundesratsinitiative beschlossen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, möglichst zeitnah einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Der vom Bund eingeschlagene Weg gehe zwar in die richtige Richtung, aber nicht weit genug, erklärte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Ihr Ziel sei es, mehr Tierwohl in der Fläche zu etablieren, "und zwar verbindlich und so zügig wie möglich."

Im Bundeslandwirtschaftsministerium wurde der Vorstoß zurückhaltend aufgenommen. Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens nannte die Forderung nach der sofortigen Einführung eines verpflichtenden Kennzeichens nicht zielführend. "Wer eine verpflichtende Kennzeichnung fordert, erweist dem Tierwohl einen Bärendienst", entgegnete Aeikens und verwies auf die EU-rechtlichen Hürden, die für ein obligatorisches Label überwunden werden müssten. Die hätten seiner Einschätzung nach zur Folge, "dass es aufgrund der rechtlichen Schwierigkeiten auf unabsehbare Zeit keine Verbesserungen in der Tierhaltung geben wird." Wolle man hingegen schnell weiterkommen, gehe das nur mit einer freiwilligen Lösung.

Die niedersächsische Landesregierung begründet ihren Vorschlag mit der höheren Zahlungsbereitschaft der Verbraucher für Produkte, die verbindlich und einheitlich gekennzeichnet sind. Die vorgeschlagene verbindliche Kennzeichnung soll auch außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels gelten, also beispielsweise in der Gastronomie, in Großküchen oder bei Außer-Haus-Verkäufen. Außerdem möchte Niedersachsen den Wünschen der Verbraucher nach einer Vollkennzeichnung des Fleisch- und Wurstwarensortiments unter Einbeziehung einer Herkunftskennzeichnung nachkommen. Flankierend sieht der Antrag die Einführung eines Finanzierungsmodells vor, um Erzeuger bei den für ein höheres Tierwohl notwendigen baulichen und sonstigen Veränderungen zu unterstützen.

Die Landesregierung räumt ein, dass die Umsetzung eines verpflichtenden Tierwohllabels aufgrund der notwendigen Notifizierung durch die EU-Kommission und die Welthandelsorganisation (WTO) "eine gewisse Zeit“ in Anspruch nehmen werde. Gleichzeitig biete sich jedoch die Chance, "dass andere Länder mitziehen und man langfristig eventuell zu EU-weit einheitlichen Regelungen kommt." AgE

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