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"Günstig" gilt fast überall

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Das Bundesumweltministerium hat nun auch für Deutschlands zweite große biogeografische Region den Erhaltungszustand des Wolfes als „günstig“ eingestuft und an die EU-Kommission gemeldet. Da eine entsprechende Bewertung für die atlantische Region bereits im Juli erfolgt ist, gilt der Erhaltungszustand des Wolfes nun für nahezu das gesamte Bundesgebiet als "günstig".

Deutschland hat erneut einen "günstigen Erhaltungszustand" des Wolfes an die Europäische Kommission gemeldet. Das hat das Bundesumweltministerium am Montag (13.10.) mitgeteilt. Demnach sind auch in der kontinentalen biogeografischen Region die Voraussetzung für eine entsprechende Beurteilung gegeben. Bereits im Juli hatte Berlin den "günstigen Erhaltungszustand" des Wolfes für die atlantische Region nach Brüssel gemeldet. Seinerzeit hatte es vonseiten der Bundesregierung noch geheißen, für die kontinentale Region solle zunächst die Bewertung "unbekannt" übermittelt werden.
Nach der zweiten Meldung eines "günstigen Erhaltungszustands" liegt nun für nahezu das gesamte Bundesgebiet eine entsprechende Einstufung vor. Lediglich für die alpine geografische Region fehlt eine Bewertung, die nach bisherigen Informationen allerdings auch nicht erstellt werden soll. Das Gebiet umfasst auch nur größere Höhenlagen im äußersten Süden an der Grenze zu Österreich. Die atlantische biogeografische Region beinhaltet nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) das nordwestdeutsche Tiefland, das Einzugsgebiet der Ems sowie das Niederrheinische Tiefland. Die sich anschließenden höheren Lagen sowie Mittelgebirge werden der kontinentalen Region zugerechnet, ebenso wie sämtliche Gebiete an der Ostseeküste und ganz Ostdeutschland.
Laut Bundesumweltministerium wird die jüngste Einstufung auch in der kontinentalen Region den Umgang mit Wölfen erleichtern, die beispielsweise Weidetiere reißen. Bei allen Maßnahmen werde aber weiterhin maßgeblich sein, dass der günstige Erhaltungszustand erhalten bleibe. Dem Ministerium zufolge wird die Bundesregierung wie im Koalitionsvertrag vereinbart die maßgeblichen nationalen Regelungen im Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz anpassen. Das betreffe insbesondere die rechtlichen Grundlagen für die rechtssichere und zeitnahe Entnahme von Problemwölfen. Zusammen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium arbeite man an einer zügigen Umsetzung.
"Der Wolf hat sich in zahlreichen Gebieten Deutschlands gut entwickelt und ist wieder zu einem festen Teil unserer heimischen Natur geworden. Das wird auch so bleiben", erklärte Ressortchef Carsten Schneider. Ab jetzt könnten die Länder Probleme, die es vor Ort gebe, leichter lösen.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer dankte seinem Kabinettskollegen für den zügigen Vollzug der Meldung nach Brüssel. "Das zeigt, dass Bewegung möglich ist – nun müssen wir beim Jagdgesetz genauso entschlossen vorankommen", erklärte der CSU-Politiker. Die Hausaufgaben seien gemacht, nun gelte es, "gemeinsam zügig zu einer Einigung zu kommen". AgE

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