Was im April und Mai noch nicht gelungen war, hat jetzt geklappt. Der Trilog aus EU-Kommission, Europaparlament und Rat hat sich am Montagabend (15.6.) auf die Rahmenbedingungen für eine neue Saatgutverordnung verständigt. Bevor die Verordnung förmlich angenommen wird, müssen die Co-Gesetzgeber noch formal zustimmen. Die neuen Regelungen sollen jedoch erst vier Jahre nach Inkrafttreten greifen. Als Grund gilt die Komplexität des Gesetzes. Wird Agrobiodiversität erhöht? Wie die EU-Gesetzgeber nach der Einigung erklären, zielen die neuen Regeln darauf ab, die Agrobiodiversität zu erhöhen. So soll der Erhalt lokal angepasster Sorten gefördert werden. Züchter, andere professionelle Anwender und nicht-professionelle Vermehrer sollen mehr Flexibilität erhalten. Sichergestellt werden soll, dass das in der EU in Verkehr gebrachte pflanzenvermehrende Material von hoher und zuverlässiger Qualität ist. Es soll vor allem den wachsenden Umwelt- und Klimaherausforderungen Europas gerecht werden. Einfachere Regeln als Ziel Die neue Verordnung zielt zudem auf ein einfacheres und klareres Regelwerk für die gesamte Union ab. So sollen Umsetzungsunterschiede verringert und gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden. Des Weiteren sollen die neuen Regeln wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt fördern und den Einsatz digitaler Werkzeuge, biomolekularer Techniken und Produktionsmethoden voranbringen. In den bisherigen Novellen waren derlei Regelungen seit den 1960er-Jahren nicht Teil der EU-Saatgutgesetze. Zudem soll der Verwaltungsaufwand für zuständige Behörden und Anwender durch harmonisierte Verfahren, klarere Verantwortlichkeiten und digitale Dokumentation reduziert werden. Verfügbarkeit von Saatgut voranbringen Auch die Verfügbarkeit von hochwertigem, an die sich wandelnden landwirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen angepasstem Pflanzenmaterial soll sichergestellt werden. Damit sollen eine schnellere Einführung von Sorten ermöglicht werden, die besser gegen Klimawandel, Schädlinge und Krankheiten gewappnet sind. Weniger strenge Vorschriften bei lokalen Sorten Im Trilog wurde sich auch darauf verständigt, die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zu fördern, pflanzengenetische Ressourcen zu schützen und die Biodiversität zu erhalten. Dies soll unter anderem durch weniger strenge Vorschriften für die Erhaltungszucht und lokal angepasste Sorten sowie für Pflanzenmaterial, das für die ökologische Produktion bestimmt ist, möglich werden. Geplant ist zudem, die Kohärenz mit den EU-Rechtsvorschriften zur Pflanzengesundheit sowie zu amtlichen Kontrollen zu verbessern. Gleiches gilt für eine engere Integration des Sortenschutzmanagements in den horizontalen Kontrollrahmen der EU. Auch die Rückverfolgbarkeit soll gestärkt werden. Beitrag für nachhaltigen Anbau bleibt verpflichtend Die Gesetzgeber hoffen, dass durch die Vereinbarung "praxisnähere und weniger aufwendige Verfahren" sowohl für nationale Behörden als auch für professionelle Anwender gewährleistet werden können. Weiterhin verpflichtend bleibt, dass neue Sorten auf ihren Wert für nachhaltigen Anbau und nachhaltige Nutzung geprüft werden. Dies gilt mit Ausnahme von Rasengräsern für die meisten landwirtschaftlichen Pflanzen; darunter auch Kartoffeln und Weinreben. Kontrollen sollen reduziert werden Indem die Sortenregistrierung vom Anwendungsbereich der Verordnung über amtliche Kontrollen ausgenommen und weitere Ausnahmen gewährt werden, sollen amtliche Kontrollen reduziert werden. Dadurch soll unnötige Bürokratie vermieden werden. Darüber hinaus werden die Regeln für Ausnahmen präzisiert. AgE






