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Der Handel ruft zur Mäßigung auf

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Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Deutsche Agrarhandel (DAH) fordern in einer gemeinsamen Erklärung einen lösungsorientierten Umgang im Streit um die Erntegutbescheinigung. Dass der Erfassungshandel sich "überzogenen Rechtsauslegungen" bei der Erfüllung des BGH-Erntegut-Urteils bediene, weisen die Verbände zurück. Gefragt sei nun der Gesetzgeber.

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Deutsche Agrarhandel (DAH) haben vor "undifferenzierten Schuldzuweisungen" im Streit um die sogenannte Erntegutbescheinigung gewarnt. In einer gemeinsamen Erklärung vom Freitag (13.6.) riefen DRV-Geschäftsführer Dr. Philipp Spinne und DAH-Geschäftsführer Martin Courbier zu einem "fakten- und lösungsorientierten Umgang mit der Situation" auf. Zuvor waren sich im Laufe der Woche der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bund Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) in Teilen hart angegangen.
Der DBV hatte bekanntlich der Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) vorgeworfen, Druck auf den Agrarhandel auszuüben, der dadurch wiederum "unverhältnismäßige" Forderungen an die Landwirte stelle. Der Bauernverband erklärte, dass seiner Rechtsauffassung nach keine Pflicht bestehe, die STV-Erntegutbescheinigung zu nutzen. Eine einfache Selbsterklärung des Landwirts würde ausreichen.
In Reaktion darauf wies der BDP entschieden zurück, die Nutzung der Erntegutsbescheinigung zu erzwingen, stellte jedoch klar, dass eine Selbsterklärung nicht genüge, um das Erntegut-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu erfüllen.
Gesetzgeber ist gefragt
DRV und der DAH betonten nun, die Betriebe bei Erfüllung der Nachweispflicht unterstützen zu wollen. "Dass sich der Erfassungshandel in dieser Lage überzogenen Rechtsauslegungen bediene, die einseitig zu Lasten der Landwirte ausgetragen werden, weisen wir vehement von uns", erklärten Spinne und Courbier.
Gleichwohl seien die Händler gefordert, Schaden von ihren Unternehmen abzuwenden. Spinne und Courbier verwiesen auf die "enormen" finanziellen Risiken - schließlich könnten bei falschen Angaben Strafen im fünfstelligen fällig werden. Das "rigorose" Vorgehen der STV erhöhe den Druck auf den Erfassungshandel zusätzlich, sich so rechtssicher wie möglich aufzustellen.
Die Unternehmen würden daher zu Recht sehr sensibel reagieren, "wenn sie Angaben erhalten, die falsch sind oder bei denen es von vornherein fraglich ist, ob sie in einem späteren Gerichtsverfahren akzeptiert werden", sagten die beiden Geschäftsführer.
Nach Ansicht des DAH und des DRV ist nun der Gesetzgeber in der Pflicht zu handeln. "Das Grundübel liegt in der unzureichenden gesetzlichen Nachbauregelung. Hier muss angesetzt werden", forderten Spinne und Courbier. AgE

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