• RWG Surwold Tag

43/2024

|   news

Geht Weizen die Luft aus?

Die Hoffnung auf weiter steigende Weizenpreise erfüllt sich im Moment nicht. Wie sind die Aussichten für die kommenden Monate?

Die Kurse und Weizen hatten sich an der Euronext im September erholt. Seit dem Monatsbeginn bewegt sich der Markt weitgehend seitwärts. Weizen hatte im September lange von den Unsicherheiten um die russische Ernte in diesem Jahr und den schlechten Aussaatbedingungen in Russland für die Ernte 2025 profitiert. Niederschläge haben in der vergangenen Woche dazu geführt, dass sich die Situation für das Wintergetreide in Russland verbessert hat. Die Verteilung des Regens war allerdings unregelmäßig und weitere Feuchtigkeit ist notwendig, um die Pflanzen gut durch den Winter zu bringen. In dieser Woche soll es wieder trocken bleiben, sodass die Entwicklung weiter beobachtet werden muss.

Nach Abschluss der russischen Weizenernte zeigt sich, dass das Ergebnis mit 82 Mio. t deutlich kleiner ausgefallen ist als vor einem Jahr mit 91,5 Mio. t. Hinzu kommt, dass die russischen Anfangsbestände nach Schätzungen des USDA im Jahresvergleich von 14,4 auf 11,7 Mio. t geschrumpft sind. Das USDA geht deshalb davon aus, dass die Exporte 2024/24 mit 48 Mio. t gegenüber dem Vorjahr um 7,5 Mio. t zurückgehen werden, wobei die Lagerbestände weitere 4,5 Mio. t abgebaut werden.

Das an dieser Stelle schon häufig erwähnte hohe Exporttempo seit dem Beginn des Wirtschaftsjahres am 1. Juli wird dazu führen, dass die Liefermengen aus Russland in den kommenden Monaten abnehmen, was die Nachfrage in andere Länder verlagern wird. Die russische Regierung zeigt derzeit kein Interesse die Exporte durch Quoten zu drosseln. Stattdessen richtet sich das Augenmerk in erster Linie darauf, höhere Preise durchzusetzen. Der Verband der Exporthändler hat sich verpflichtet bestimmte Preisuntergrenzen einzuhalten. So sollen für Weizen mit 12,5% Protein zur Lieferung im Dezember FOB mindesten 250 USD/t (230 EUR/t) bezahlt werden. Wie weit diese Maßnahmen greifen, muss abgewartet werden. In jedem Fall wirken bleibt es dabei, dass Russland wegen des kleineren Angebots nicht in der Lage sein wird, den Weltmarkt bis in den Sommer 2025 hinein mit Weizen zu fluten. Diese Tatsache wird den Markt in den kommenden Monaten stützen. Weitere Gewinne sind möglich, wenn sich bei der Ernte 2025 Probleme abzeichnen.

In der vergangenen Woche wurde die Risikoprämie für die Aussaat in Russland an der CBoT abverkauft. Auch der stärkere US-Dollar und eine problemlose Aussaat in den USA zogen den US-Markt nach unten, der seit Anfang Oktober fast 7% verloren hat. Die Euronext begrenzte die Verluste und profitierte dabei von mehreren Faktoren:

Nach der Zinssenkung der EZB hat der Euro gegenüber dem US-Dollar an Wert verloren.

Steigende Exportpreise und der inoffizielle Mindestpreis in Russland wecken Hoffnungen auf eine bessere Nachfrage für westeuropäischen Weizen.

Starke Niederschläge verzögern erneut die Aussaat in Frankreich und im Westen Deutschlands, was die Sorge vor einer erneut schlechten Ernte im kommenden Jahr vergrößert.

Dennoch könnten auch die Weizenkurse an der Euronext bis zum Jahresende noch einmal leicht nachgeben, falls es in Russland nicht gelingt, das Exporttempo zu drosseln und höhere Preise in den Exporthäfen durchzusetzen. Viel wird zudem davon abhängen, wie sich der Euro-Dollar-Kurs entwickelt.

Am dem Jahreswechsel bestehen aber gute Chancen, dass sich der Weizenmarkt wieder nach oben bewegt. Wie viel Potential besteht, ist schwer abzuschätzen. Für den März- und Maitermin erscheinen in Paris Kurse von 250 bis 260 EUR/t durchaus realistisch. Die neue Ernte (September 2025) erscheint mit aktuell rund 230 EUR/t unterbewertet. Wettereinflüsse werden in den kommenden Monaten für Preisausschläge nach oben sorgen. Bei einem Niveau von über 250 EUR (September 2025) sollte über eine Teilvermarktung der neuen Ernte nachgedacht werden.

Steuerhammer: Bundestag beschließt Kürzung der Umsatzsteuerpauschale

Der Bundestag hat am Freitag die umstrittene Kürzung der Umsatzsteuerpauschale für Landwirte beschlossen. Jetzt liegt es am Bundesrat, das Gesetz zu stoppen oder durchzuwinken.

Das Ergebnis war zu erwarten: Mit ihrer Mehrheit im Bundestag haben die Regierungsparteien am Freitag vergangener Woche das umstrittene Jahressteuergesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet (18.10.24).

Nun muss der Bundesrat voraussichtlich am 22. November 2024 abschließend über das Gesetzespaket entscheiden. Legt die Länderkammer kein Veto ein, sinkt innerhalb weniger Tage die Umsatzsteuerpauschale für Landwirte gleich zweimal:

Mit Inkrafttreten des Gesetzes von derzeit 9 % auf 8,4 %. Voraussichtlich wird dies Anfang Dezember der Fall sein.Wenige Tage später, am 1. Januar 2025, folgt dann die nächste Absenkung auf 7,8 %.Formularende

Der Streit um die neuen Sätze zieht sich bereits seit Monaten hin. Obschon Experten deutliche Zweifel an der Berechnungsmethode haben, lenkte die Regierung nicht ein und verwies auf Vorgaben der EU.

Wie sich der Bundesrat zum Jahressteuergesetz positioniert, ist ungewiss. Klar ist jedoch, dass die Länderkammer die Kürzungspläne – vor allem im Hinblick auf die schnelle Abfolge – bereits in einer Stellungnahme kritisiert hat.

Der Bundesrat hatte die Regierung auch gebeten, die Sätze zugunsten der Landwirte zu runden. Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie des Europäischen Gesetzgebers lasse das ausdrücklich zu. Die Regierung lehnte auch das ab.

Unnötige Bürokratie für Landwirte und Handel

In der Bundestagsdebatte hagelte es heute Kritik, vor allem von der Opposition. Antje Tillmann, Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, warf der Regierung „Kleinlichkeit“ vor. Mit anderen Vorgaben im Gesetz sei die Ampelkoalition weniger streng umgegangen als die Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte. Ihre Kollegin Mechthilde Wittmann (CDU/CSU) kritisierte vor allem die Berechnung des Satzes. Diese sei falsch und das gehe vor allem zu Lasten der kleinen Betriebe.

Albert Stegemann, agrarpolitischer Sprecher der CDU/CSU, nannte die unterjährige Absenkung der Pauschalierung im Vorfeld der Debatte einen „Schildbürgerstreich“. Die Bundesregierung habe auf Nachfragen der Union keine rechtssichere Begründung für diese Änderung liefern können.

Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, hatte seinem Unmut über das sich abzeichnende Ergebnis ebenfalls bereits vor ein paar Tagen freien Lauf gelassen: „Statt der angekündigten zahlreichen steuerlichen Entlastungen für die Land- und Forstwirtschaft führen die geplanten Absenkungen des Pauschalsatzes auf 8,4 % und 7,8 % zu erheblichen Nachteilen für die pauschalierenden Landwirte. Zudem löst die unterjährige Absenkung deutlichen Verwaltungsmehraufwand aus.“ Das sei das Gegenteil von Bürokratieabbau.

Das ändert sich sonst noch

Das Jahressteuergesetz hat nicht nur Einfluss auf die Umsatzsteuer, sondern auf zahlreiche Steuervorschriften. Für Landwirte sind diese Entscheidungen noch relevant:

Photovoltaik: Künftig sollen auch Anlagen mit bis zu 30 Kilowattstunden Leistung je Wohn- oder Gewerbeeinheit von der Einkommensteuer befreit werden (Bruttoleistung). Bislang lag für diese Fälle die Grenze bei 15 kW. Die Regierung stellt in dem Gesetzentwurf klar: Bei der Steuerbefreiung handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Gelten soll die Änderung ab dem 31. Dezember 2024.

Kleinunternehmer: Die Grenzen, bis zu derer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann, sollen ausgeweitet werden: Im vorangegangenen Kalenderjahr dürfen es nicht mehr als 25.000 € Umsatz (bisher 22.000 €) gewesen sein, im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 100.000 € (bisher 50.000 €). Die Regelung soll ab dem 1. Januar 2025 gelten. Allerdings: Wer bislang die Grenze überschritt, musste nicht damit rechnen, für das laufende Jahr die Steuerfreiheit zu verlieren. Das soll sich ändern, wenn der Umsatz 100.000 € überschreitet. Nur die bis zur Überschreitung erzielten Umsätze sind dann steuerfrei.

Börsenfenster

Wetter

Logo Acker24
Schriftzug Acker24 Schlagkartei
Slogan Acker24 Schlagkartei