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Gassparplan in Kraft getreten

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Die Europäische Union bereitet sich auf eine mögliche Unterbrechung der russischen Gaslieferungen vor. Gestern trat der Gassparplan in Kraft, mit dem der Verbrauch auf freiwilliger Basis verringert werden soll. Konkret haben die Mitgliedstaaten vereinbart, ihren Gasverbrauch zwischen dem 1. August 2022 und dem 31. März 2023 mit Maßnahmen ihrer Wahl um 15 % gegenüber dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre zu senken.

Die Europäische Union bereitet sich auf eine mögliche Unterbrechung der russischen Gaslieferungen vor. Gestern trat der Gassparplan in Kraft, mit dem der Verbrauch auf freiwilliger Basis verringert werden soll. Konkret haben die Mitgliedstaaten vereinbart, ihren Gasverbrauch zwischen dem 1. August 2022 und dem 31. März 2023 mit Maßnahmen ihrer Wahl um 15 % gegenüber dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre zu senken. Vorrang sollen dabei Maßnahmen erhalten, die geschützte Kunden - wie Haushalte - sowie kritische Einrichtungen, wie das Gesundheitswesen und die Verteidigung, nicht beeinträchtigen. Genannt werden in diesem Zusammenhang unter anderem Einsparungen im Elektrizitätssektor, die Förderung der Umstellung auf andere Brennstoffe in der Industrie, nationale Sensibilisierungskampagnen sowie marktbasierte Maßnahmen wie Versteigerungen zwischen Unternehmen.

Vorgesehen ist zudem ein Notfallmechanismus für den Fall eines Versorgungsengpasses. Dieser "Unionsalarm" kann durch einen Durchführungsbeschluss des Rates auf Vorschlag der EU-Kommission aktiviert werden; in diesem Fall werden die Vorgaben des Sparplans verpflichtend. Ausgelöst werden soll der Mechanismus, wenn ein erhebliches Risiko einer schwerwiegenden Gasknappheit oder einer außergewöhnlich hohen Gasnachfrage besteht oder wenn mindestens fünf Mitgliedstaaten mit nationalen Notständen die Kommission darum ersuchen.

Ausnahmen für das verbindliche Reduktionsziel sind unter anderem für Mitgliedstaaten vorgesehen, die nicht an grenzüberschreitende Gasnetze angeschlossen sind oder die in höherem Maße auf Gas zur Stromerzeugung angewiesen sind. Außerdem können die Mitgliedstaaten ihre Sparvorgabe verkleinern, wenn nur begrenzte Verbindungsleitungen zu anderen Mitgliedstaaten vorhanden sind und nachgewiesen werden kann, dass Exportkapazitäten und die inländische Flüssiggasinfrastruktur genutzt werden, um Gas an andere Mitgliedstaaten weiterzuleiten. Ferner können die Bemühungen zur Einsparung geringer ausfallen, wenn die Zielvorgaben für die Befüllung von Gasspeichern überschritten wurden oder wenn kritische Industriezweige in hohem Maße von Gas als Rohstoff abhängig sind. AgE

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